Eine Orchestermusikerin, die sich weigerte, angeordnete PCR-Tests durchführen zu lassen, hat keinen Anspruch auf Zahlung ihres Arbeitslohns. Die Bayerische Staatsoper durfte die Tests anordnen, entschied das Bundesarbeitsgericht. Ein Urteil, das hoffentlich allenfalls rechtshistorisch bedeutsam ist, kommentiert Dr. Christian Ostermaier. Einmal mehr hat mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Bundesgericht über die Rechtmäßigkeit sog. Corona-Maßnahmen entschieden. In Erfurt unterlag eine Flötistin der...