Ein Arbeitnehmer, der aus einem Risikogebiet zurückgekommen, aber negativ getestet war und gesetzlich nicht in Quarantäne musste, durfte auch arbeiten, entschied das Bundesarbeitsgericht. Lässt der Arbeitgeber das nicht zu, muss er trotzdem Lohn zahlen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Angestellten eines Berliner Unternehmens Recht gegeben, der im August 2020 wegen des Todes seines Bruders in die Türkei gereist war. Damals...