Am 12. September 2019 hat das OLG Frankfurt (Az.: 6 U 114/18) entschieden, dass ein Kater nach intensivem Alkoholgenuss eine Krankheit darstellt. Angesichts des derzeit stattfindenden Oktoberfests erscheint diese Nachricht hoch aktuell, wenngleich wenig überraschend: jeder, der schon mal einen Kater hatte, wird bestätigen, dass Kopfschmerz, Übelkeit und Abgeschlagenheit je nach Schwergrad durchaus „Krankheitswert“ erreichen können. Jedenfalls handelt es sich...