Online-Plattformen, über die sogenannte Mikrojobs vergeben werden, haben eine neue, meist prekäre Form von Erwerbstätigen hervorgebracht: den digitalen Tagelöhner, genannt Crowdworker. Wie funktioniert Crowdworking? Crowdworker arbeiten einzelne Arbeitsaufträge ab, die ihnen über eine Plattform, oft eine App, angeboten werden. Eine Pflicht zum Tätigwerden besteht nicht. Formal sind sie selbständige Auftragnehmer oder Freelancer. Was sagen die Gerichte zum Crowdworking? Die Instanzgerichte...